Fischerei Achensee

Fischereitageskarte

15,00 €/Tag

Ruderbootverleih für Fischer

Jederzeit nach telefonischer Vereinbarung erhältlich

Fischereigestattungsbedingungen

Das Fischen ist nur mit gültiger Fischereigastkarte in Verbindung mit einem Lichtbildausweis erlaubt. Es gelten alle Berechtigungen nur für den Namensträger.

Jeder Fischereikarteninhaber darf nur mit zwei Sportgeräten fischen,alle natürlichen(auch Maden und Würmer) und künstliche Köder mit Ausnahme von lebenden Fischen und Wirbeltieren sind erlaubt.
Weiters darf die Tiefschlepprolle nur als Downrigger,Nymphenzüge bis zu 6 Nymphen,sowie eine Handdaubel (1 x 1 m) verwendet werden.

Verboten ist:

  • Das Fischen bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
  • Das Fischen mit mehr als 3 Angelhaken.
  • Das Verwenden von Netzen,Legeangeln,unbeaufsichtigten ausgeworfenen Angeln,Nachschnüren,sowie das Reißen und Stechen der Fische.
  • Das Mitführen und das Verwenden von elektronischen Ortungshilfen(Echolote).
  • Das Hechtschleppen ohne Stahlvorfach.
  • Die Weitergabe von Fischereikarten sowie das Mitfischen von dritten Personen.

Jeder gefangene Fisch ist nach dem Fang sofort in die Fangliste einzutragen(auch zurückgeworfene Fische).

Die Fangliste ist zusammen mit der Fischereikarte zurückzuerstatten.

Beim Fang verendete Fische,die das Mindestmaß nicht erreichen,sind ausnahmslos in Stücken ins Gewässer zurückzusetzen(ausgenommen Köderfische bis max.20 cm Länge).

Jeder Fischereikarteninhaber ist verpflichtet,die Fischerkarte mit sich zu führen,sowie Rucksack- und Fahrzeugkontrolle ohne Widerspruch zuzulassen.

Weiters ist er verpflichtet wahrgenommene Übertretungen anderer Fischereikarteninhaber umgehend bei der Kartenausgabestelle oder bei den Kontrollorganen zu melden.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen berechtigen zum Widerruf dieser Gestattung und zur entschädigungslosen Abnahme der Fischerkarte,sowie des getätigten Fanges und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Die Fischerboote sind mit der gesetzlichen Kennzeichnung zu versehen, und im Bereich SCHWARZENAU zu lagern.
Die Bootslagerplätze sind als solche gekennzeichnet.

Alle mit der Fischereiausübung im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten,welche in obengenannten Punkten nicht erläutert sind,werden durch die bestehenden Gesetze geregelt.

Ebenfalls sind sind die Fluss- und Seenverkehrsordnung, sowie das Schiffahrtspolizeigesetz zu beachten.

Die Fischereikontrollorgane haben diese Gestattungsbedingungen genauestens zu überwachen.

Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbeschränkungen

Fischart

Maß mind.

cm

Fische pro Tag

Monat

01

02

03

04

05

06

07

08

09

10

11

12

Barsche

10

-

Bachforelle

25

-

Erlitze

keines

-

Hecht

50

2

Koppe

7

-

Regenbogen

forelle

30

2

Renken

28

10

Rotauge

keines

-

Schleie

25

-

Seeforelle

50

1

Seesaibling

25

2

Rutten

35

-